Förderungen

Jetzt bis zu 50% Förderung Für Webseiten!

Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.

Die Förderung beträgt bis zu 50% der Nettokosten - Gefördert wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Was wird gefördert?
Die einmaligen Kosten für die Einrichtung einer Webseite - insbesondere zur Online-Direktvermarktung und das begleitende Marketing.

  • Für die errichtung einer Webseite: max. € 1.000,-

  • Für den Aufbau oder die grundlegende Neugestaltung eines Onlineshops: max. € 3.000,-

  • Für das begleitende Marketing im Social Media Bereich: max. € 500,-

Wichtig:
Die alleinige Integration eines Online Shops in eine bereits bestehende Vertriebsplattform ist nicht förderbar.

Die Beträge sind kombinierbar, also max. Förderbetrag beträgt € 4.500,-

Das Marketing in Social Media ist nur in Verbindung mit dem Aufbau oder der grundlegenden Neugestaltung des Onlineshops förderbar. Beträge unter € 500,- werden nicht ausbezahlt.

Wer wird gefördert?
Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich und deren Gemeinschaften.

Antragstellung
Der Antrag kann online gestellt werden. Sie gelangen über den unten stehenden Button auf die Webseite für weitere Informationen

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Mehr erfahren?

Sie können uns eine E-Mail schreiben oder anrufen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Weitere Artikel zum Lesen