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Online Shops: was muss ich alles beachten?

Die wichtigsten Grundlagen, die man kennen sollte

Zuallererst: Die gesetzliche Grundlage im Onlinehandel unterscheidet sich nicht von der stationären. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe rechtlicher Aspekte, die speziell für Onlineshops gelten. Die allerwichtigsten sind:

  • Die neue DSGVO

  • Die EU-Cookie-Richtlinie

Diese Verordnungen verfolgen das Ziel, den Schutz von Nutzer- bzw. Kundendaten zu gewährleisten. Demnach müssen Webshop-Betreiber ihre User vom ersten Moment an darüber in Kenntnis setzen, dass im Rahmen des Shop-Besuchs und im Falle eines Kaufabschlusses persönliche Daten erhoben werden.Um welche Daten es sich hierbei handelt und auf welche Weise diese gespeichert werden, wird hier ebenso verwiesen.
Kommt man dieser Informationspflicht nicht nach, riskiert man Strafen.
Bevor mal also keine Lösung zur Hand hat, um beispielsweise über Cookies zu informieren, sollte man im Zweifelsfall lieber auf das Tracking der Nutzeraktivitäten verzichten!

Doch diese Informationspflicht über die Nutzerdaten ist nicht die einzige Stolperfalle auf dem Weg zum rechtssicheren Online-Shop.

Der E-Commerce spielt eine zentrale Rolle im täglichen Leben, wobei das volle Potenzial noch weit nicht ausgeschöpft wurde.
Die wichtigsten Pflichten und Bausteine hier als Checkliste:

  • Das Impressum
    Ganz oben auf der Checkliste steht das Impressum. Nahezu jede Webseite und damit auch jeder Online-Shop braucht laut Telemediengesetzt ein Impressum.
    Das Impressum wird auch als Anbieterkennzeichnung bezeichnet und muss laut genanntem Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Es muss Nutzern alle wichtigen Informationen zum Unternehmen bereitstellen.
    Für die Verbraucher ist das Impressum die erste Anlaufstelle, wenn nach Ansprechpartnern und Kontaktdaten gesucht wird. Auch für Juristische Angelegenheiten findet man im Impressum Name und Kontaktdaten der Person, die im rechtlichen Streitfall die Verantwortung trägt. Weitere Infos zum Impressum findest du in diesem Werbinar.

  • AGBs
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Grunde die Basis für jeden rechtsicheren Shop. Der Betreiber ist jedoch nicht verpflichtet, die AGBs auch auf seiner Homepage einzubinden. Doch da sich weitere Klauseln oder Informationen und Belehrungspflichten schwer anderswertig unterbringen lassen, gibt es kaum Online-Shops ohne AGBs.

  • Datenschutz
    Auch die Datenschutzerklärung ist im Telemediengesetz festgehalten. Laut dessen müssen, wie oben bereits kurz erwähnt (DSGVO), Webseitenbetreiber deren Nutzer darüber informieren, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen.
    Das gilt für Daten aus dem Bestellvorgang wie auch für die, die durch Tracking-Tools wie Google Analytics oder PlugIns aus beispielsweise Social-Media Buttons erhoben werden.

  • Cookies
    Eine Kombination aus Hinweis und Zustimmungsoption hinsichtlich der Cookies ist in jedem Fall zu empfehlen. Wichtig ist, dass eine solche Benachrichtigung die Besucher erreicht, bevor Daten übertragen werden. Üblicherweise wird dieser Sachverhalt in Form eines unübersehbaren Pop-Ups präsentiert, welches über die Datenerhebung informiert und gegebenfalls über Checkboxen verfügt, die die Einwilligung dessen bzw. der Ablehnung der Cookies enthält. Und das sofort in dem Moment, in dem die Webseite besucht wird.

  • Produktbeschreibungen
    Notwendig, um den Kunden keine falschen Eindrücke zu vermitteln. Zu typischen, rechtsverletzenden Irreführungen zählen beispielsweise fehlerhafte Angaben zu:

Produktart,

Zusammensetzung,

Zeitpunkt der Herstellung,

Verfügbarkeit,

Zwecktauglichkeit,

Verwendungsmöglichkeit,

Menge und

Herkunft.

  • Widerrufsbelehrung
    Die Widerrufsbelehrung ist Pflicht und sollte in der Bestellbestätigung enthalten sein. Sie gehören zu den großen Abmahnfallen, da sie durch die ständigen rechtlichen Änderungen schnell fehlerhaft sind. Wenn Kunden nicht über das Widerrufsrecht informiert werden, erhöht sich die standardmäßige Frist von 14 Tagen automatisch um ein weiteres Jahr. Das bedeutet, Kunden könnten die Bestellung also prinzipiell jederzeit widerrufen und die Ware zurückgeben.

  • Zahlungsmöglichkeiten
    Mindestens eine Zahlungsmöglichkeit ohne anfallende Zusatzkosten muss angeboten werden. Außerdem muss man explizit darauf hinweisen, wenn bei bestimmten Zahlungsarten, wie Kreditkarte oder Nachnahme, Gebühren anfallen.

  • Bestell-Button
    Unverzichtbar ist der eindeutig beschriftete Bestell-Button. Käufer*innen müssen eindeutig erkennen, dass mit dem Klick auf die Schaltfläche eine Bestellung und damit eine Zahlungsverpflichtung passiert. Eine gute Beschriftung könnte sein: "Jetzt Kauf abschließen", oder "Jetzt verbindlich bestellen"
    Einfach nur „Bestellen“ oder „Anmelden“ anzugeben, ist unzureichend, bzw. sogar irreführend und somit nicht rechtskonform.

  • Angaben zur Lieferzeit
    Ohne weitere Angaben kann ein Kunde laut Rechtsprechung davon ausgehen, dass Waren, die man online zum Verkauf anbietet sofort verfügbar sind. „Sofort“ bedeutet in diesem Fall, dass sie innerhalb von fünf Tagen beim Kunden ankommen. Falls das nicht der Fall ist und Waren eben nicht sofort verfügbar sind, muss dies gekennzeichnet werden, denn sonst verpflichtet man sich zur "sofortigen" Lieferung.

  • Kosten
    Für sämtliche auf der Webseite präsentierten Kosten gilt:
    Man muss sie immer korrekt und vollständig angeben. Bei Produktpreisen muss daher die anfallende Umsatzsteuer integriert werden. Auch die Versandkosten muss man korrekt oder zumindest leicht berechenbar aufführen. Eine Übersichtliche Zusammenstellung des Preises im Warenkorb kann daher sehr sinnvoll sein.

  • Geoblocking-Verbot beachten:
    Das Liefergebiet für Bestellungen kann zwar im Shop individuell festgelegt werden, allerdings dürfen Nutzer*innen mit Wohnsitz außerhalb des Liefergebiets am Angebot nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet, wenn ein Kunde mit einem Wohnsitz außerhalb des Liefergebiets bestellen möchte, muss dieser die Möglichkeit haben, die Ware zu bestellen und an eine andere Anschrift innerhalb des Liefergebiets liefern zu lassen.

 Tipp:
Es ist sinnvoll, Kunden über die aktuellen Logistik-Probleme seit der Pandemie aufmerksam zu machen, um Verständnis für die erschwerte Lage zu schaffen. Aus diesem Grund sollte ein Online-Shop nicht nur rechtssicher gestaltet werden, sondern auch entsprechende Hinweise bzw. Vorwarnungen prominent und sofort erkennbar auf den Shop-Seiten präsentiert werden.

Die Informationen in diesem Artikel sind allein als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Für die inhaltliche Richtigkeit der hier gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen.

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