Die Förderung des Land Oberösterreich richtet sich in zusammenhang mit der Corona-Pandemie, an bäuerliche Betriebe, die zur Online-Direktvermarktung eine Gestaltung der Webseite benötigen.
Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
Die Förderung beträgt bis zu 50% der Nettokosten - Gefördert wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Die einmaligen Kosten für die Einrichtung einer Webseite - insbesondere zur Online-Direktvermarktung und das begleitende Marketing.
Die alleinige Integration eines Online Shops in eine bereits bestehende Vertriebsplattform ist nicht förderbar.
Die Beträge sind kombinierbar, also max. Förderbetrag beträgt € 4.500,-
Das Marketing in Social Media ist nur in Verbindung mit dem Aufbau oder der grundlegenden Neugestaltung des Onlineshops förderbar. Beträge unter € 500,- werden nicht ausbezahlt.
Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich und deren Gemeinschaften.
Der Antrag kann online gestellt werden. Sie gelangen über den unten stehenden Button auf die Webseite für weitere Informationen
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